Nach der positiven Entscheidung des Stiftungsausschusses zur Vergabe eines Stipendiums wird der Stipendiat in jedem Semester einer Kontrolle unterzogen. Die Vergabe des Stipendiums wird jährlich im Hinblick auf das Engagement und die Motivation der betreffenden Person überprüft.

Der Stiftungsausschuss möchte den Studenten mit der höchsten Motivation eine Chance geben, daher ist ein bestimmtes Leistungsniveau Voraussetzung. Das Stipendium wird um ein weiteres Jahr verlängert, wenn ein Jahresnotendurchschnitt von 4,5 - ohne ungenügende Beurteilungen - erreicht wird.

Falls der Stipendiat diese Bedingungen nicht erfüllt, muss er eine fundierte Begründung für seinen Misserfolg vorlegen und die Massnahmen erläutern, die er zur Bereinigung der Situation umsetzen will. Der Stiftungsausschuss behält sich das Recht vor, Stipendiaten das Stipendium zu entziehen, wenn er von deren Motivation nicht mehr überzeugt ist.

Um den Studienverlauf des Stipendiaten bestmöglich verfolgen zu können, müssen dem Stiftungsausschuss nach Abschluss jedes Semesters die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Notenaufstellung des Schülers, die der Stipendiat spätestens einen Monat nach Erhalt unaufgefordert vorlegen muss.
  • Falls er in einem Modul durchfällt, muss der Stipendiat die Gründe dafür sowie die ergriffenen Gegenmassnahmen in einem Schreiben erläutern.

Diese Unterlagen müssen spätestens einen Monat nach Ende des Semesters (oder nach Erhalt der Noten) eingereicht werden.